Was soll ich tun, wenn ...
Wenn ich einen Ringfund melden möchte:
Jeder beringte Wildvogel ist Teil einer wissenschaftlichen Untersuchung. Umso wichtiger ist die Meldung von Ringfunden an die zuständigen Beringungszentralen (bei uns in Baden-Württemberg ist das die Vogelwarte Radolfzell). Alle europäischen Beringungszentralen betreiben die gemeinsame Website www.ring.ac, auf der jeder Ringfunde über ein Formular melden kann. Ringfunde von Steinkäuzen im Kreis Ludwigsburg können Sie sehr gerne auch an uns melden – wir geben die Daten dann an die Vogelwarte Radolfzell weiter. Was wir von Ihnen benötigen, sind neben der Ringnummer der genaue Fundort (gerne mit geografischen Koordinaten oder einer Markierung auf Google Maps), das Funddatum sowie die Umstände des Ringfundes (bei Totfunden z. B. Angabe, ob Verkehrsopfer am Straßenrand, verwester Vogel auf Dachboden, von Beutegreifer erlegt etc). Auch ein Belegfoto ist von großem Interesse.
Wenn ich einen Steinkauz beobachtet habe:
Wenn Sie einen Steinkauz im Kreis Ludwigsburg beobachtet haben, ist das für uns wichtig – besonders, wenn Sie zufällig ein Revier entdeckt haben, welches wir nicht mit unseren Nisthilfen betreuen. Speziell Bruten in Naturhöhlen oder an Gebäuden sind für uns von hohem Interesse. Wir freuen uns über Ihre Nachricht, möglichst mit Angabe von Beobachtungsdatum, Uhrzeit und dem genauen Ort. Bruten in den von uns betreuten Nistkästen sind uns aufgrund der in regelmäßigen Abständen erfolgenden Kontrollen bekannt. Sollte Ihnen dort etwas außergewöhnliches auffallen, würden wir uns über Rückmeldung freuen.
Wenn ich eine verletzte oder hilflose Eule finde:
In Ausnahmefällen kann der FOGE-Vorsitzende Herbert Keil verletzte Eulen gesund pflegen und wieder auswildern. Er verfügt allerdings nur über sehr begrenzte räumliche und zeitliche Kapazitäten. Wir empfehlen daher, dasss Sie sich beim Fund einer verletzten Eule oder eines Greifvogels bei uns im Kreis Ludwigsburg an die NABU-Greifvogelpflegestation in Bad Friedrichshall im Nachbarkreis Heilbronn wenden. Achtung: bei vielen Eulenarten verlassen die Jungvögel als so genannte „Ästlinge“ den Brutplatz, bevor sie flugfähig sind. Fast immer werden sie von den Altvögeln weiter versorgt. Sie sollten daher nur in sehr begründeten Fällen in menschliche Obhut genommen werden. Bitte nicht „auf Verdacht“ mitnehmen, sondern vorher Rücksprache mit Experten halten!
Wenn ein Baum mit einer Steinkauzröhre umgefallen ist:
Immer wieder kommt es vor, dass Bäume mit Brutröhren bei einem Sturm umfallen oder Äste mitsamt der Nisthilfe abbrechen. Alle von uns betreuten Steinkauzröhren sind mit einem grünen Etikett versehen, auf dem unsere Kontaktdaten vermerkt sind. Die meisten anderen Steinkauzprojektgruppen in Deutschland bringen ebenfalls ihre Kontaktdaten an ihren Niströhren an. Bitte melden Sie sich bei uns so schnell wie möglich, wenn Sie z.B. bei einem Spaziergang in einer Streuobstwiese feststellen, dass eine von uns betreute Röhre mitsamt Baum oder Ast am Boden liegt.
Wenn ein Baum mit einer Steinkauzröhre gefällt werden muss:
Der Steinkauz ist eine nach §42 des Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Es ist daher verboten, ihn an seinen Lebensstätten zu stören. Damit ist auch die Zerstörung von Bruthöhlen oder Tageseinständen verboten. Dennoch treten immer wieder Einzelfälle auf, in denen das Fällen eines Baumes unumgänglich ist. Bitte nehmen Sie mit uns frühzeitig Kontakt auf, wenn Sie im Kreis Ludwigsburg einen Baum mit einer Brutröhre fällen müssen. Sicher finden wir eine Lösung.
Wenn ich auf meinem Grundstück Steinkäuze ansiedeln möchte:
Wenn ich aktiv beim Steinkauzschutz helfen möchte:
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Hier finden Sie weitere Informationen.